Privathaftpflichtversicherung, Kinder u. getrennt lebende Eltern

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Jeder der getrennt lebenden Eltern sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Neu zusammenlebende Paare brauchen nur eine für die gesamte Patchworkfamilie", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Die Kinder sind dann immer dort über die Privathaftpflichtversicherung versichert, unter welcher Aufsicht der Schaden entstanden ist.