Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer
Ordentliche Kündigung
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens
Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
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