Kfz Versicherung, Bagatellschaden
Version vom 20. August 2017, 08:52 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge)
Schäden die unter 750 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet. Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt. Bagatellschäden sind Sachschäden wie Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004. Bagatellschäden sind, wie auch Unfallschäden, der Polizei und dem Versicherer zu melden. Entfernen Sie sich nicht so einfach von der Unfallstelle, dies wird auch hier als Unfallflucht ausgelegt.
⚠️ Dokumentieren Sie den Schaden, Es ist nicht immer vorab zu sagen wie hoch sich die Reparaturkosten tatsächlich belaufen. Schnell sind die Kosten höher als 750 €. Wenn möglich machen Sie Fotos von den Schäden.
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