Privathaftpflichtversicherung, Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung
Version vom 23. Oktober 2020, 09:56 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Tarifbeschäftigte und Beamte sind, – im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern – über ihren Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko im beruflichen Bereich nicht abgesichert.
Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.