Hundehaftpflichtversicherung, Leinenpflicht

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Eine generelle Leinenpflicht für Hunde gibt es nicht.

⚠️ Regelungen sind durch das jeweilige Landesrecht der Bundesländer vorgegeben.


Für sogenannte Listenhunde besteht generell die Leinenpflicht und ist gesetzlich vorgeschrieben,


in manchen gilt die Versicherungspflicht nur für Hunde ab 40 cm Schulterhöhe, in anderen wiederum ist das Gewicht und die Größe entscheidend. Zum Beispiel in den Bundesländern Hamburg, Berlin, Schleswig Hollstein und Niedersachsen ist die Hundehalterhaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben. EineHundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensforderungen Dritter, das gilt für die private Haftpflicht, für die KFZ-Haftpflicht und genauso für die Hundehaftpflichtversicherung.