Unfallversicherung private, Sturz
Version vom 18. Januar 2021, 07:06 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherte ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei zu Schaden kommt. Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn auch irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat.22.03.2017
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Definition Unfall
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.