Pferdelebensversicherung
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Nottötung aus wirtschaftlichen Gründen; Krankheiten, die vor Deckungsbeginn dieser Police bestanden, diagnostiziert oder behandelt wurden; Schönheitsfehler; Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.
• Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Die Teilnahme ist gegen Zuschlag versicherbar.