Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich

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Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Versicherungsschutz notwendig.

Bestimmend für die Prämie ist das Fahrglatzangebot der Kutsche. Die Aufstockung der Police nach einem Kutschenwechsel kann zügig erledigt werden.

Versicherer bieten Ergänzungen an, deren Kosten pro zusätzlichem Pferd berechnet werden. Zum Versicherungsschutz für Kutschfahrten gehört bei vielen Versicherungsgesellschaften auch die Absicherung von Schlittenfahrten gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Schäden an den Kutschen und Schlitten sind mehrheitlich nicht mitversichert und müssen von dem Versicherungsnehmer übernommen werden.


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