Hundehalterhaftpflichtversicherung
Version vom 5. März 2021, 07:58 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist die Hundehaftpflichtversicherung gleich wichtig. Bei einem Schaden, den Ihr Hund einem Dritten zufügt (Personen-, Sach- oder auch Vermögensschaden), haften Sie als Hundehalter mit Ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen. Und dies unbegrenzt. - Regelung des § 833 BGB -
In einigen Bundesländern ist die Hundahaftpflichtversicherung Pflicht.
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