Statusfeststellungsverfahren
Version vom 12. März 2021, 07:59 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners/Lebenspartners oder bei Angehörigen von geschäftsführenden Gesellschaftern.