Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Veranstaltungsrechtsschutzversicherung
Version vom 22. März 2021, 07:48 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Die Privathaftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.