Immobilienrechtsschutzversicherung
Versicherungsumfang der Immobilienrechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich wahlweise auf Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile sowie dazugehörige Garagen und Kfz-Abstellplätze. Auch die in Deutschland gelegene Ferienwohnung kann versichert werden. Der Versicherungsschutz gilt immer für ein ganz bestimmtes/benanntes Objekt (Adresse).
- Versicherte Personen in der Immobilienrechtsschutz
In der Immobilienrechtsschutzversicherung sind die nachfolgenden Personen in einer bestimmten Eigenschaft der Immobilie versichert
- als Eigentümer
- als Verpächter
- als Vermieter - als Mieter
- als Pächter
- oder als berechtigter Nutzer
- Leistungen der https://versicherungsvergleich.de/Immobilienrechtsschutzversicherung I Immobilienrechtsschutzversicherung
- Anwaltsgebühren (auch Korrespondenzanwalt)
- Zeugengelder
- gerichtliche Sachverständigengebühren
- Gebühren der Verwaltungsbehörden
- Prozesskosten der Gegenseite
- Wartezeiten in der Immobilienrechtsschutzversicherung
- betragen drei Monate. Erst danach besteht ein Leistungsanspruch.
- Nicht versichert sind Streitigkeiten durch
- Planfeststellungsangelegenheiten
- Flurbereinigungsangelegenheiten
- Umlegungsangelegenheiten
- Enteignungsangelegenheiten
- sowie Zwistigkeiten, die im Zusammenhang mit Planungsarbeiten und der Errichtung, sowie der Finanzierung stehen.
- dies gilt auch für Grundstücke.
- Generelle Ausschlüsse der Immobilienrechtsschutzversicherung
- Krieg
- Unruhen
- Streik
- Aussperrung
- Baurisiko
- Internationale Gerichte
- Halte- und Parkverstöße
- Asylrecht
- übergangene Ansprüche sowie Streitereien unter den versicherten Personen
- Urheberrecht
- Spekulationsgeschäfte, Erbschaften
- vorsätzlich begangene Straftaten
► Siehe auch: https://www.versicherungsvergleich.de/Immobilienrechtsschutzversicherung
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