Hundehalterhaftpflichtversicherung

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Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist die Hundehaftpflichtversicherung gleich wichtig. Bei einem Schaden, den Ihr Hund einem Dritten zufügt (Personen-, Sach- oder auch Vermögensschaden), haften Sie als Hundehalter mit Ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen. Und dies unbegrenzt. - Regelung des § 833 BGB -

⚠️ In einigen Bundesländern ist die Hundahaftpflichtversicherung Pflicht!


👁 Siehe auch: Hundehaftpflichtversicherung, Pflichtversicherung
👁 Siehe auch: Hundehaftpflichtversicherung, Leistungen
👁 Siehe auch: Hundehaftpflichtversicherung, Versicherungssumme
👁 Siehe auch: Gefährdungshaftung


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