Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien
Version vom 6. Dezember 2016, 06:24 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien<br /> Schäden durch Wasserbetten und Aquarien sind i.d.R. Nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes…“)
Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien
Schäden durch Wasserbetten und Aquarien sind i.d.R. Nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes der Hausrat-Standardversicherung Hausratversicherung. Als Deckungserweiterung kann dieses Risiko aber mitversichert werden. In der Allriskpolice ist dieses Risiko automatisch mitversichert.
Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice
Schlagwort: