Krankenversicherung private, Anwartschaftsversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht, kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine Anwartschaftversicherung umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft setzen zu lassen.
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Schlagwort: Anwartschaft, Anwartschaftsversicherung
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