Hundehaftpflichtversicherung, Deckungsakt ungewollt
Version vom 7. März 2021, 06:30 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Der Eigentümer eines Rüden ist bei einem ungewollten Deckungsakt für aufkommende Schäden und den hieraus resultierenden Schadenersatzforderungen haftbar.
Kosten entstehen ggf. durch Abtreibung oder den Aufzugskosten der Welpen.
Üblicherweise ist das Risiko des „ungewollten Deckungsaktes“ im Versicherungsschutz eingeschlossen.
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