Krankenversicherung private, freiberuflich tätige Ärzte
Version vom 18. Juli 2021, 10:08 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
- Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
- Der freiberuflich tätige Arzt unterliegt wie alle Bundesbürger der Versicherungspflicht. Er hat aber die Wahlfreiheit zwischen der Versorgung durch eine der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) oder einer der privaten Krankenversicherer (PKV).
- Die Anbieter der privaten Krankenversicherung mit Spezialtarifen
- Alle privaten Krankenversicherer bieten dem Arzt Versicherungsschutz. Spezielle Arzttarife (z.B. Berücksichtigung der Kollegialbehandlung), die auf die Bedürfnisse von Ärzten zugeschnitten sind, gibt es bei folgenden Versicherern:
- - Allianz Krankenversicherung,
- - Barmenia Krankenversicherung,
- - Inter Krankenversicherung,
- Anbieter von Gruppenverträgen mit weiteren Vergünstigungen
- Die unten aufgeführten Versicherer unterhalten für Mitglieder von Berufsverbänden sogenannte Gruppenverträge. Diese sind rabattiert und enthalten darüberhinaus einen Kontrahierungszwang, Annahmezwang, gleich welche Vorerkrankungen zu Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorliegen. Allerdings darf, kann und wird der Versicherer für risikoerhöhende Erkrankungen einen Beitragszuschlag erheben.
- - Allianz Krankenversicherung – Marburger Bund
- - Central Krankenversicherung - Hartmann Bund (nur Alttarife / keine Neuaufnahmen)
- Versicherungsleistungen, Tarife
- Die Anbieter der speziellen Arzttarife sind seit Jahrzehnten am Markt tätig. Die Tarife ähneln sich grundsätzlich, sind aber in einigen Bereichen durchaus sehr differenziert und lassen sich dadurch an die Bedürfnisse der Ärzteschaft optimal anpassen. Es wird zwischen Standard- und Premiumtarifen unterschieden. Die Vollkostenversicherung umfasst immer die Kostenabdeckung für den ambulanten Bereich, den stationären Bereich, die Zahnbehandlung und das Krankengeld. Die Pflegepflichtversicherung zählt ebenfalls dazu. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind bei allen Versicherern identisch und unterscheiden sich auch nicht von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
- Beiträge
- Die Beiträge, Prämien der privaten Krankenversicherung werden zum einem personenbezogen und zum anderen leistungsbestimmend erhoben. D. h. Für jede versicherte Person ist ein Beitrag zu zahlen. Dieser richtet sich nach dem individuell bestimmbaren Versicherungsumfang, der Leistungshöhe und den ggf. vereinbarten Selbstbehalten.
- Einsteigertarife für Ärzte bis 30 Jahre
- sind als sogenannte Jungarzttarife im Angebot. Diese sind auf Grund eines etwas geringeren Leistungsniveaus i.d.R. günstiger als die Hochleistungstarife. Zu empfehlen ist der spätere Umstieg auf die Hochleistungstarife.
- Zur Verfügung stehende Krankentagegeldversicherungstarife
- Es stehen alle Tagegeldtarife, mit den unterschiedlichstem Leistungsbeginn, zur Verfügung:
- KTG ab dem 4., 8., 15., 22.Tag, 7.Woche
Siehe auch:
Berufshaftpflichtversicherung, Arzt
Berufsunfähigkeitsversicherung, Arzt
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