Kfz Versicherung, Annahmezwang
Version vom 4. März 2022, 05:45 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, besteht seitens des Versicherungsunternehmen ein Annahmezwang. Es besteht Versicherungspflicht.
- Es gelten die folgenden Ausnahmen:
- - Der Versicherte macht falsche Angaben,
- - es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung
- - vom Versicherer gekündigt wurde,
- - der Versicherer kann wegen sachlicher (die Wagnisklasse wird nicht angeboten) oder örtlicher Gegebenheiten verbieten
- - die Aufnahme (Regionalversicherer) kein Angebot unterbreiten.
- Die Ablehnungsfrist
- ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.
- Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Zeitraum nach § 5 Abs. 3 sogar nur auf 14 Tage.
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