Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Leistungen
Version vom 13. März 2022, 11:08 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt den Pferdehalter vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Eigenschäden sind nicht mitversichert.
Der Versicherer
- prüft ob die Forderungen berechtigt sind
- wehrt diese ab, wenn sie unberechtigt sind (passiver Rechtsschutz)
- und sorgt für den finanziellen Ausgleich wenn sie berechtigt sind.
Siehe auch:
Eigenschadenversicherung
Fremdschaden
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