Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter
Version vom 12. November 2021, 06:49 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten, werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.
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