Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter
Version vom 8. April 2022, 11:00 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Gast- und Fremdreiterversicherung
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten, werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.
Alle Einträge zur Pferdeversicherung anzeigen zur Hauptseite
Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht