Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Gast- und Fremdreiterversicherung
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten, werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet.
⚠️ Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.
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