Grundstücksversicherung
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB
Für unbebaute Grundstücke benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein “Muss”. Der Eigentümer haftet für ein bebautes wie auch unbebautes Grundstück.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- prüft die Schadenersatzforderung,
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
- leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter.
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Anschrift ab 01-07-2021 (vormals 82205 Gilching)
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