Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer
Version vom 22. Januar 2017, 15:08 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge)
Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer
Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer.
Individualbesteuerung
Es ist auch eine individuelle Besteuerung möglich. Dies ist ratsam, wenn der der persönliche Steuersatz unter 25 % (entspricht für einen Alleinstehenden in etwa einem zu versteuernden Einkommen von € 15.000 und gemeinsam Veranlagten einem Einkommen von ca. € 31.000), liegt.
Schlagwort: Abgeltungssteuer, Kapitalertragssteuern