Vorsatz
Version vom 8. März 2021, 07:08 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Nach § 276, 3 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__276.html) handelt derjenige vorsätzlich, der bewusst und gewollt einen Schaden herbeiführt. Für durch Vorsatz
entstandenen Schäden besteht durch den Versicherer keine Leistungspflicht.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-