Unfallversicherung private, Definition Unfall
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Treffen alle Punkte zu ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Siehe auch
Eigenbewegungsschaden
Unfallversicherung private, Insektenstich
Unfallversicherung private, Sturz
Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung
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