Privathaftpflichtversicherung, Kinder u. getrennt lebende Eltern
Version vom 20. August 2022, 05:57 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Jeder Elternteil sollte eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben. Die Kinder sind bei dem Elternteil versichert, der zum Schadenzeitpunkt die Aufsichtspflicht hatte. Für Patchworkfamilien reicht eine Haftpflichtversicherung aus.
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