Graffitiversicherung
Version vom 25. September 2022, 06:28 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
- Graffiti aus rechtlicher Sicht
- Das illegale Anbringen eines Graffitis ist eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.
- Graffiti-Versicherung Haftung
- Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.
- In einigen Wohngebäude-Tarifen ist das Graffiti-Risiko ein Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch mit meist erheblichen Einschränkungen. Hierzu zählen u.a. dass eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, oder, dass für die Beseitigung von Graffiti-Schäden eine Erstattungshöchstgrenze im Vertrag vereinbart ist.
- Leistungen der Graffiti-Versicherung
- - Reinigungskosten
- - Kosten für den neuen Anstrich
- - Kosten für das Verputzen von Wänden
- Kosten der Graffiti-Versicherung
- Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder einem vermieteten Gebäude, muss die Graffiti-Versicherung über eine Deckungserweiterung und damit zur Folge über einen höheren Beitrag als Zusatzpolice in den Vertrag mit eingeschlossen werden.
Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften
Gesellschaft | maximal Entschädigungsgrenze jährlich | Selbstbeteiligung |
---|---|---|
Condor | 3.000 Euro je Schadensfall | 250 Euro je Schadensfall |
Grundeigentümer Versicherung | 1 % der Versicherungssumme | 150 Euro je Schadensfall |
VHV | 10.000 Euro je Schadensfall | 500 Euro je Schadensfall |
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