Urheberrecht
Das Urheberrechtsgesetz schützt die Urheber von Literatur, Wissenschaft und Kunst. Es sind die Werke selbst wie auch die finanziellen Interessen des Urhebers geschützt. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Urherberrecht ist vererbbar.
Beispiele hierfür sind Arbeiten von Autoren, Fotografen, Programmierer, - nicht abschließend. Sie alleine bestimmen, wer das Recht zur Ausstellung, Vervielfältigung bzw. Verbreitung erhält.
Urheberrechtsverletzungen kommen häufig vor und verursachen erhebliche Kosten. I.d.R. verlangt der Geschädigte Schadenersatz. Abmahn-, Anwalts- und Gerichtskosten kommen ggf. noch hinzu.
Auch sind strafrechtliche Konsequenzen nicht auszuschließen.Eine Verjährung tritt nach drei Jahren ein. Für die Fristlauf ist der Entdeckungszeitpunkt des Verstoßes maßgebend.
⚠️ Um sich gegen Ansprüche zu sichern, empfiehlt sich die Haftpflichtversicherung. Dies gilt für den privaten- wie auch Berufsbereich.
Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung, Urheberrechtsverletzung
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