Betriebshaftpflichtversicherung, Tätigkeitsschaden
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Tätigkeitsschadenist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht, auch Bearbeitungsschaden genannt. Er betrifft Haftpflichtversicherungen im privaten und beruflichen/gewerblichen Bereich.
Ein Tätigkeitsschaden bzw. Bearbeitungsschaden ist ein Schaden, der durch eine beruflich oder gewerblich bedingte Handlung verursacht worden ist. Beispielsweise liegt ein Tätigkeitsschaden vor, wenn ein Pizzalieferant beim Kunden Sachen verschiebt, um auf der Abstellfläche Platz zum Hinstellen der Pizzakartons zu schaffen, und die Sachen dabei beschädigt werden. Auszug Quelle Wikipedia