Bausparen, Kündigung
Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben).
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages.
Kündigung in der Ansparphase |
- Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung
- Die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet
- Häufig dauert es mehrere Monate bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens
- Gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen können verloren gehen, wenn die Mindestlaufzeit nicht beachtet wird
- Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren
- Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
|
Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt) |
- Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich
- Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
|
Kündigung in der Darlehensphase |
- Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung anfallender Gebühren
- Umschuldung durch das Sondertilgungsrecht beim Bausparvertrag unkompliziert
|
Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)
Bausparsumme komplett eingezahlt |
|
Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif |
- Widerspruch möglich (BGH hat noch nicht endgültig entschieden)
- Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt
|
Schlagwort: