Sozialversicherung Bezugsgrössen
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Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengrösse, Bezugsgrösse dar. Die Anbindung an eine Bezugsgröße erspart die jährliche Anpassung von (§ 18 SGB IV).
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Schlagwort: Sozialversicherung, Bezugsgrösse