Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss
Version vom 16. März 2017, 13:39 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Beim Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV richtet.
XXX um zahlen ergänzenXXX
Die Voraussetzung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses für den Angestellten ist, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: Arbeitgeberanteil, Arbeitgeberzuschuss