Assekuradeur

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 29. März 2017, 10:28 Uhr von Kap-Gallo (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Assekuradeur übernimmt Aufgaben von Versicherungsgesellschaften und handelt in deren Vollmacht. Der Umfang dieser Aufgaben richtet sich nach den getroffe…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Assekuradeur übernimmt Aufgaben von Versicherungsgesellschaften und handelt in deren Vollmacht.

Der Umfang dieser Aufgaben richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen mit dem Erstversicherer.

Risikoträger und Leistungserbringer im Schadenfall bleibt jedoch immer das im Versicherungsschein genannte Erstversicherer.

Fragen, Schäden, Änderungen zum Vertrag werden jedoch i. d. Regel dem Assekuradeur gemeldet.