Krankenversicherung private, ambulante Operationen
Version vom 1. April 2017, 07:32 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.
Beispiele:
- Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
- Krampfaderop.,
- Bandscheibenop.,
- Leistenbruchop.,
- Herzschrittmacher,
- Rachenmandelop.,
- grauer und grüner Starop. (Katarakt/Glaukom),
- Arthroskopischeop.
- nicht abschließend.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
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Schlagwort: ambulante Operation, ambulante Operationen