Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung
Version vom 1. April 2017, 09:47 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private,
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