Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung
Version vom 1. April 2017, 09:49 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private,
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