Berufshaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht
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Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass für einige Berufsgruppen eine gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besteht. In den nachfolgenden freien Berufen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben:
- Apotheker
- Architekten
- Ärzte
- Hebammen
- Ingenieure
- Notare
- Rechtsanwälte
- Sachverständige
- Steuerberater
- Versicherungsmakler- bzw.- vermittler
- Wirtschafts- und Steuerprüfer
- Baugewerbetreibende
- Baumeister
- Betonbohren- und schneiden
- Erdbau
- Motorfahrzeuggewerbe
Abhängig von der Branche ist der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung gestaltet. Insbesondere bei der Höhe der Mindestversicherungssummen sind branchenspezifische Unterschiede gesetzlich vorgeschrieben.
Die Versicherungspflicht in der Berufshaftpflichtversicherung ist auf Bundesebene geregelt und wird durch entsprechende Regelungen auf Landesebene ergänzt. Ebenso ist die Versicherungspflicht in den einzelnen Berufsordnungen geregelt.
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