Kfz Versicherung

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Die Kfz-Versicherung gliedert sich in die Bereiche Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung auf. Wobei das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den Halter eines Fahrzeuges zur sog. Pflichtversicherung zählt. Die Kaskoversicherung wiederum unterteilt sich in die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Im Rahmen Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung bereits beinhaltet.


Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt verschuldensunabhängig Schäden bei Verkehrsunfällen ab und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden Halter eines Fahrzeuges vorgeschrieben, geregelt im Pflichtversicherungsgesetz. Der Beitragsaufwand zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist u.a. von den nachfolgenden Faktoren abhängig:

  • Alter des Fahrers
  • Fahrerkreis
  • Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis
  • Hersteller und Typ der Fahrzeugs
  • Art des Fahrzeugs
  • Baujahr des Fahrzeugs
  • Wert des Fahrzeugs
  • Jährliche Fahrleistung
  • Schadenfreiheitsrabatt des Vorversicherers
  • Regionalklasse

Die Kfz-Teilkaskoversicherung

Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die nachfolgenden Ereignisse sind in der Kfz-Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:

  • Diebstahl und Raub
  • Einbruchdiebstahl
  • Brand und Explosion
  • Glasbruchschäden
  • Schäden an der Verkabelung aufgrund von Kurzschluss
  • Marderbiss inkl. Folgeschäden – meist nur bei hochwertigen Tarifen -
  • unmittelbare Einwirkungen von Hagel, Überschwemmung, Sturm und Blitzschlag
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art – meist nur bei hochwertigen Tarifen -


Die Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet u.a. die Teilkaskoversicherung und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällenschäden ab.

Ergänzend zur Kfz-Teilkaskoversicherung sind in der Kfz-Vollkaskoversicherung die nachfolgenden Schäden im Versicherungsschutz beinhaltet:

  • selbst verschuldete Unfallschäden
  • Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten
  • Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden.

In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.:

  • gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeuges
  • es besteht kein Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeuges muss verhindert werden





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