Kfz Versicherung, VERSICHERUNGSVERGLEICH

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Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen Basistarifen und Komforttarifen. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.

Legende:

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  ist versichert
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  ist nicht versichert, versicherbar
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  ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar
Haftpflichtversicherung Basis Komfort
Auslandsschadenschutz (besonderer Schutz bei unverschuldetem Unfall im Ausland)
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Autoschutzbrief
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Unfallmeldedienst (in Verbindung mit Autoschutzbrief versicherbar)
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Fahrerschutz
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Deckungssumme für Personenschäden max. 8 Mio. Euro je geschädigte Person max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person
Vollkaskoversicherung Basis Komfort
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust (Diebstahl) des Fahrzeugs
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6 Monate nach der Erstzulassung
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24 Monate nach der Erstzulassung
Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
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in den ersten 12 Monaten nach dem Erwerb
Ersatz von mobilen Navigationsgeräten
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sofern werkseitig beim Neukauf mitgeliefert
Verzicht auf einen Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserung nach einer Reparatur
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Sonderausstattung
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Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung
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keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte)
Erweiterung des Unfallbegriffs
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für durch beschädigte Reifen verursachte Schäden am Fahrzeug und für Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen
Ersatz von Betriebsmitteln
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ersetzt werden nach Vorlage der Reparaturrechnung Betriebsmittel (ausser Treibstoff) bis max. 100 Euro
Teilkaskoversicherung Basis Komfort
Neupreisentschädigung
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6 Monate nach der Erstzulassung
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24 Monate nach der Erstzulassung
Neupreisentschädigung bei Entwendung eines Multifunktions- und Kombinationsgeräts (z.B. Radio- und Navigationssystem)
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bis zu 24 Monate ab dem Anschaffungstag des Neugeräts
Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
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in den ersten 12 Monaten nach dem Erwerb
Ersatz von mobilen Navigationsgeräten
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sofern werkseitig beim Neukauf mitgeliefert
Verzicht auf einen Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserung nach einer Reparatur
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Sonderausstattung
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Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung
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keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte)
Mitversicherung Unterschlagung
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Erweiterung Wildschadenklausel
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auf Bär, Marderhund, Waschbär und Wolf
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Schäden mit Tieren aller Art
Erweiterung Elementarschäden
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auf Erdrutsch, Schneelawinen und Dachlawinen
Marderbiss
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an Kabeln, Schläuchen und Leitungen (keine Folgeschäden)
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an Kabeln, Schläuchen und Leitungen und Folgeschäden bis 3.000 Euro
Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl/Raub
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bis zu einer Entschädigungsleistung von 1.500 Euro
Ersatz von Betriebsmitteln
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ersetzt werden nach Vorlage der Reparaturrechnung Betriebsmittel (ausser Treibstoff) bis max. 100 Euro
Mietwagenpauschale bei Verlust (Diebstahl)
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bei der Mietwagenvermittlung durch den Versicherer werden max. 500 Euro erstattet
Ersatz von Aggregatschäden durch Kurzschluss
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Schäden durch Kurzschluss an angeschlossenen Aggregaten sind bis zu 500 Euro versichert; bei Hybrid - oder Elektrofahrzeugen sind Folgeschäden an der Batterie bis zu 5.000 Euro versichert