Gesetzliche Haftung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, versicherbar.

👁 Siehe auch: vertragliche Haftung

Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite