Kfz Versicherung, Regress

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Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten kann der Versicherer den Versicherungsnehmer bis zu 5.000 € in Regress nehmen. Dies geschieht z.B. bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung. Der Versicherer leistet an den Geschädigten und holt sich bis zu 5.000 € im Regress das Geld zurück.


Bundesgerichtshof 11-01- 2012 (IV ZR 251/10): „Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen ( Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Diesen Grundsatz hatte der BGH (wortgleich) schon am 22.06.2011 (IV ZR 225/10) aufgestellt.


Schlagwort: Regressanspruch, Regressansprüche