Privathaftpflichtversicherung, Tagesmutter
Version vom 9. Juni 2017, 08:59 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Tätigkeit als Tagesmutter ist nicht generell mitversichert. Wenn ja, gilt es zu klären ob auch für entgeltliche Tätigkeit Versicherungsschutz geboten wird. Auch der Ort ist wichtig. I.d.R. Wird kein Schutz geboten, wenn die Tätigkeit nicht in der eigenen Wohnung erfolgt.
⚠️ Wichtige Deckungserweiterung, sollte mitversichert werden wenn eine Tätigkeit als Tagesmutter ausgeübt wird.
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