Hausratversicherung, Obliegenheiten
- Vorvertragliche Obliegenheiten:
"Vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages sind Angaben zu dem zu versichernden Hausrat zu machen.
- Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm,
- Bauartklasse des Hauses,
- Wert des gesamten Hausrats
- alle Fragen, die seitens des Versicherers gestellt werden, sind wahrheitsgemäß zu beantworten
- Vertragliche Obliegenheiten:
Nach Zustandekommen des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen.
- Dies sind der Aufbau eines Baugerüsts,
- Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche,
- Umzug,
- Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen,
- Abwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage.
- Obliegenheiten im Schadenfall:
- Im Schadenfall hat die Schadenmeldung unverzüglich zu erfolgen.
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden.
- Entwendete Gegenstände sind in einer Stehlgutliste/Verzeichnis zu erfassen.
- Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten
- Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind sperren zu lassen
- Es besteht die Verpflichtung zur Schadenminderung, wie Wasserzulauf sperren, Fenster und Wohnungszugänge verschließen,
👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
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