Freistellungsauftrag stellen
Version vom 13. Juni 2017, 20:14 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter Steuerindentifikationsnummer diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
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Schlagwort: persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer