Hausratversicherung, Untervermietung
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Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung erstreckt sich grundsätzlich immer auf den eigenen Hausrat. Der Hausrat des Untermieters ist erstmals nicht im Versicherungsschutz der Hausratversicherung beinhaltet.
Außenversicherung über die eigen Hausratversicherung Im Rahmen der Aussenversicherung besteht Versicherungsschutz für den Hausrat, der vorübergehend außer Haus ist. Wie z.B. der Versicherungsnehmer hat eine Hausratversicherung für sein Einfamilienhaus. Während der Arbeitswoche bewohnt dieser ein Zimmer als Untermieter in der Nähe seines Arbeitsplatzes – sog. Wochenendheimfahrer.
Kleine Hausratversicherung Ein Untermieter eines Zimmers lässt sich auch über eine kleine Hausratversicherung absichern. Da das untergemietete Zimmer meist nur ein paar Quadratmeter aufweist, ist die Höhe des Beitrages zur kleinen Hausratversicherung meist gering.
Ein Hausratversicherungsvertrag bei einer WG Der Hauptmieter einer WG kann den Hausrat aller Mitbewohner im Rahmen der Untervermietung in einer Police zusammenfassen.
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