Bootsversicherung, Glossar

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Begriff Erläuterung
Beiboot Boot, das ausschließlich im Zusammenhang mit der versicherten Yacht genutzt wird. Wie z.B. das Beiboot wird als Transportmittel vom Land zur Yacht und zurück oder für Bade- oder Freizeitaktivitäten genutzt. Jegliche Nutzungsart als Beiboot setzt voraus, dass die Nutzung von der versicherten Yacht ausgeht und dort wieder endet.
Bergung Jede Art von Handlung, die unternommen wird, um einem Schiff in einem schiffbaren oder sonstigen Gewässer, Hilfe zu leisten.
Feste Taxe Der Versicherungswert wird auf Basis der Neuwertversicherung fest vereinbart und bei Totalverlust ersetzt.
Kommerzielle Nutzung; Sport- und Vergnügungszwecke Die kommerzielle Nutzung liegt vor, wenn die versicherte Yacht zur Erzielung eines wirtschaftlichen Ertrages verwendet wird. Die Nutzung zu Sport- und Vergnügungszwecken erfolgt ausschließlich zu Erholungszwecken in der Freizeit.
Persönliche Effekten Persönliche Gegenstände des täglichen Bedarfs, die einer Person zugeordnet werden können und nicht zum Inventar, Ausrüstung oder Zubehör der Yacht gehören. Wie z.B. Sonnenbrille, Mobiltelefon, Straßenbekleidung. Die persönlichen Effekten verbleiben nicht auf Dauer an Bord der Yacht.
Regatta Eine Regatta ist auf einer festgelegten Strecke oder zu festgelegten Punkten ausgetragene Wettfahrt im Segelsport.
Motorbootrennen Ein Motorbootrennen ist eine Wettkampfveranstaltung im motorisierten Bootsport.
Technische Ausrüstung Notwendige und übliche Gerätschaften für den sicheren Schiffsbetrieb.
Trailer Trailer sind Anhänger, die für den Transport der versicherten Yacht geeignet und bestimmt sind.
Lagerböcke Lagerböcke sind Stützvorrichtungen an Land, die zum Abstellen der versicherten Yacht bestimmt und geeignet sind.
Wassersportgeräte Wassersportgeräte sind Hilfsmittel zur Ausübung von Sport auf und im Wasser. Wie z.B. Surfboard, Wasserski, Wakeboard, Kajak, Jet-Ski
Wrackbeseitigung Technische Maßnahme zur Verbringung einer havarierten Yacht zwecks anschließender Verwertung.

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