Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS)

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Zweck und Aufgaben des Vereins:

Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.


- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben

- die Förderung des fachlichen Austausches

- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung

- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter

- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen


Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für

- Mitglieder
- Sozialversicherungsträger
- Behörden
- Verbände
- Ministerien



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