Krankenversicherung private, Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse
Angestellte reduzieren vorübergehend, 12 Monate, das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX 56.250 Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr XXX.
Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Gehaltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft.
Selbstständige wechseln im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten??-XXXEinkommen muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX € jährlich liegen.
Verheiratete, deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung wechseln.
Versicherte, älter als 55 Jahre Möglichkeit: Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse über die Familienversicherung des Ehepartners.
Widerspruchsfrist nach Vertragsabschluss
Wurde der Vertrag zur privaten Krankenversicherung erst vor kurzem geschlossen, so kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht das rechtzeitige Absenden der Widerrufserklärung.
Notlösungen für besondere Härtefälle
Für privat Krankenversicherte – angestellt oder selbständig – gibt es zwei Notlösungen um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen.
Arbeitslosigkeit
Wird Arbeitslosengeld I bezogen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wieder möglich, vgl. § 5 Abs, 1.2 SGB V.
Ausnahme:
Versicherte über 55 Jahre, da diese von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind.
Krankenversicherung im europäischen Ausland
Die zweite Möglichkeit besteht darin, in die Pflichtversicherung eines anderen europäischen Landes einzutreten. Zu den Ländern mit einer entsprechenden Krankenversicherungspflicht sind z.B. Schweden, Schweiz, Niederlande. Im Regelfall muss in das jeweilige Land umgezogen oder eine Arbeitsstelle angenommen werden. Der Versicherungsschutz muss mindestens 12 Monate bestehen und die private Krankenversicherung rechtzeitig gekündigt werden. Nach der Rückkehr nach Deutschland kann innerhalb von drei Monaten der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.
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