Privathaftpflichtversicherung, Personenschaden
Version vom 23. Dezember 2017, 13:43 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Personenschaden
Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die zig Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht.
Personenschäden kömnnen zu dauernden Rentenzahlungen führen, daher ist auf ausreichende Deckung zu achten.
Schlagwort: Personenschaden, Personenschäden
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